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Teil der Gesamtanlage:
Friedrich-Wilhelm-Straße, Nördliche Randbebauung von Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 23 und südliche Randbebauung von Haus Nr. 4 bis Haus Nr. 54, Moritz Werner Straße 2 + 4
Der Sachgesamtheit katholische Kirche (Friedrich-Wilhelm-Straße) zugehöriger zweigeschossiger traufständiger Schulbau in Rohziegelmauerwerk mit Ecklisenen, der im letzten Jahrzehnt des 19. Jh. erbaut wurde. Fassadengestaltung durch breites Backsteinfries in farblicher Gestaltung und symmetr. angeordneten Segmentbogenfenster. Bei Umnutzung des Gebäudes zu Diensträumen des Caritas wurden baul. Veränderungen durch Aufsetzen eines Fachwerk-Zwerchhauses vorgenommen. Das Gebäude ist KD aufgrund künstl., geschichtl. und städtebaul. Bedeutung als ehem. Schulgebäude der kath. Pfarrgemeinde und flankierendes Gebäude der dahinterliegenden Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |