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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Niederhone
Doppelwohnhaus einer zweiseitigen Hofanlage auf kleiner Anhöhung, der Kirche gegenüberliegend. Der zweigeschossige, giebelständige Rähmbau mit Geschossüberstand ist aus dem 17. Jh. wahrscheinlich eines der wenigen Häuser, die den Brand im 30jährigen Krieg überstanden haben. Lebhaftes Fachwerk mit Dreiviertelstreben an den Eckständern und doppelter Schiffskehlung mit Rundstab an der Schwelle sowie zum Teil mit liegenden Gefachen und Überblattungen. Das Gebäude ist im 19. Jh. erweitert worden und hat eine traufseitige Scheune, dessen zweite Hälfte abgebrannt und mit einer Brandmauer versehen ist. Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Wohnhaus mit lebhaftem Fachwerk und Renaissance-Ornamentiken. Bemerkenswerte Sandsteinpfosten der ehemaligen Einfriedung sind erhalten. In diesem Haus wurde eine „Denkmälerverordnung vom 22. Dezember 1779" gefunden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |