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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Niederhone
Der Dorfangerplatz ist direkt neben dem Kirchhof, sowie die Kirche mit halbkreisförmiger Stützmauer auf einer Anhöhung in Insellage gelegen.
Der Anger ist mit drei Linden bepflanzt, in der umschließenden Mauer ist halbkreisförmig eine Sitzbank eingelassen. Dem Dorfkern sind die Schule, das Spritzenhaus und das nicht mehr vorhandene Gemeindebackhaus sowie das Musikantenhäuschen zugeordnet worden. Der Anger ist aufgrund geschichtl. Bedeutung ein Kulturdenkmal, als Zeugnis bäuerlichen Lebens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |