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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Niederhone
Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus des 17. Jh. mit einfachem konstruktivem Fachwerk und gedrehter Tauband-Ornamentik im Schwellenkranz an doppelten mit Rundstab ausgefüllten Schiffskehlen. Die traufseitige Scheune ist massiv geändert, das giebelständige Stallgebäude mit massivem Erdgeschoss ist gut erhalten. Die nach Funktionen getrennte Hofanlage ist gut ablesbar. Bemerkenswert sind die Zaunpfosten und das biedermeierliche, schmiedeeiserne Tor. Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |