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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Niederhone
Giebelständiges, zweigeschossiges mit Eternitplatten behangenes Fachwerkwohnhaus vermutl. aus dem 17. Jh. mit umlaufendem Geschossüberstand. Das ebenfalls giebelständige Stallgebäude ist im Erdgeschoss massiv, im Obergeschoss Fachwerk mit Eternitplatten behangen. Städtebauliche Bedeutung als giebelständiges Wohnhaus in der Reihung dieses Straßenzuges.
Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |