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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Niederhone
Wohnhaus in giebelständiger zweigeschossiger, traufständiger Rähmbauweise mit einfachem konstruktiven Fachwerk des 17. Jh. Das im Kern um 1650 erbaute Wohnhaus hat am Schwellenkranz doppelte Schiffskehlen mit Rundstab und abgefasten Balkenköpfen. Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als gut erhaltenes Fachwerkhaus mit Renaissance-Ornamentik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |