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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus der ersten Hälfte des 17. Jh. mit lebhaftem, ungestörten Fachwerk zum Teil aus gebogenen Dreiviertelstreben und Brüstungsstreben an Bundständern. Doppelte Schiffskehlung mit Rundstab ausgefüllt am traufständigen Schwellenkranz. Giebelseitig mit Wulst-Profilierung von
Eckständer zu Bundständer. Traufständig angeordnete Scheune, zum Teil massiv erneuert mit großem Scheunendurchfahrtstor. Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als ungestörtes Wohnhaus mit Renaissance-Ornamentik in ortsbildprägender Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |