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Fachwerkwohnhaus des 17. Jh. einer zweiseitigen Hofanlage mit reizvollem Anbau des Historismus. Das giebelständige, zweigeschossige Wohnhaus hat lebhaftes Fachwerk durch die Mannfiguren (Vorform) an Bund- und Eckständern. Der um die Ecke verlaufende reizvolle Anbau Weidenhäuser Straße 1 ist um 1885 erbaut worden. Das
Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung als Fachwerkgebäude in ortsbildprägender Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |