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Traufständiges stattliches zweigeschossiges Wohnhaus mit Zwerchhaus, Drempelgeschoss und jüngerem Anbau. Der in fünfachsiger Fenstergliederung aufgeteilte Bau des Historismus - mit Datierung 1882 im Sandsteinsockel -hat eine zweiläufige Freitreppe und die typischen Andreaskreuze. Lebhaftes Fachwerk mit Andreaskreuzen im Brüstungsbereich.
Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als repräsentatives Wohn- und Geschäftshaus des ausgehenden 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |