Beim Anger - Filial-Kirche der Niederhoner Kirche - Kirchenportal -
Beim Anger - Filial-Kirche der Niederhoner Kirche - Innenraum -
Beim Anger - Filial-Kirche der Niederhoner Kirche - Innenraum -
Beim Anger - Filial-Kirche der Niederhoner Kirche - Taufstein vor der Kirche -
Beim Anger - Filial-Kirche der Niederhoner Kirche - Glocke vor der Kirche -
Beim Anger - Filial-Kirche der Niederhoner Kirche - Innenraum -
Beim Anger - Filial-Kirche der Niederhoner Kirche
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Oberhone
  • Kirchweg 1
Ev. Filialkirche
Flur: 4
Flurstück: 39/2

Auf dem Dorfangerplatz im Dorfkern gelegener Kirchenbau aus dem frühen 16. Jh. Die 1501 zuerst erwähnte Filialkirche ist 1737 laut Datierung über dem zugemauerten Portal an der Südseite durch umfangreiche Renovierungsarbeiten zu einer schlichten Saalkirche in barocker Form geändert worden, Das Kirchenschiff trägt ein hohes Walmdach und der Kirchturm an der Südwestecke eine geschwungene Haube. An der Nordwand ist der ehemalige Eingang zur Empore, der wie die Eingangstür in der Südfassade zugemauert wurde, als der neue Eingang im Westgiebel entstand. An der Choraußenwand ist eine verwitterte Gedenkplatte angeordnet. Der Saalbau ist mit je drei Segmentbogenfenstern auf den Traufseiten ausgestattet. Die Innenausstattung mit einer dreiseitigen Empore und barocker Orgel (zwei Harfen als Flügel) auf der Empore über dem einfachen hölzernen Altar ist schlicht gehalten. Die Emporen - mit Schnitzwerk geziert - werden durch Holzstützen mit Winkelhölzern getragen. Der wohl proportionierte Kirchenbau ist 1981 renoviert worden. Er ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als gut erhaltene Dorfkirche am Dorfangerplatz und wichtiges Zeugnis des bäuerlichen Lebens. Vor der Kirche befindet sich eine Glocke mit der Datierung 1822 und ein Taufstein, außerdem ein Gedenkplatz der beiden Weltkriege.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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