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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Oberhone
Giebelständiges zweigeschossiges Wohnhaus des 18. Jh. mit einem dem Fachwerk angepassten jüngeren Anbau. Das mit Stipputz versehene Fachwerk hat Dreiviertelverstrebungen und reizvolle Brüstungsstreben, vor allem im Obergeschoss als Viertelkreisstrebe. Die Giebelseite ist mit Eternitplatten behangen. Die Schwelle ist profiliert und mit genasten Schiffskehlen geziert. Hofabgrenzend war ehem. eine traufseitige Scheune mit massivem Erdgeschoss angeordnet. Die gut erhaltene Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung in der Reihung winkelförmiger Hofanlagen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |