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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Oberhone
Zweiseitige Hofanlage mit giebelständigem zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus des 17. bis 18. Jh. und jüngerem abgeschrägten Anbau mit spitz zulaufendem Dachüberstand, der auf drei Kopfbändern und einer Knagge abgestützt wird. Der traufseitige Rähmbau mit leichtem Geschossüberstand hat einfaches konstruktives Fachwerk mit Dreiviertelverstrebungen und konvergierenden Brüstungsstreben. Im Erdgeschoss sind Fenster mit Schiebefenstern im Oberlicht erhalten. Hof abgrenzend ist eine traufseitige reizvolle Fachwerkscheune angeordnet. Die Umfassungsmauer aus der Bauzeit mit anschließendem Staketenzaun, das Wohnhaus und die Scheune sind Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als ungestörte Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |