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Die Verbindungsstraße „Im Wahl" von Oberhone nach Eltmannshausen ist 1903 von der Kreisverwaltung ausgebaut worden. Die in Bossenmauerwerk erbaute dreibogige Brücke über der Wehre ist mit halbkreisförmigen Wellenbrechern (Ausluchten) und durchbrochenem steinernen Brüstungsabschnitten ausgestattet, zwischen denen ein Kavalierszaun (nur auf einer Seite erhalten) angeordnet ist. Die Brücke hat als Teil des Landausbaues technisch-geschichtliche Bedeutung und ist deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |