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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Oberhone
Ehemalige Winkelhofanlage mit giebelständigem Eckwohnhaus, zur Michelsgasse hin zum Teil verputzt, zur Hofseite mit lebhaftem Fachwerk. Der traufseitige Rähmbau des frühen 18. Jh. hat Mannfiguren der jüngeren Form an geschnitzten Eckständern und thüringisches Leitermotiv in den Brüstungsfeldern. Jüngerer abgeschrägter Anbau zur traufständigen Scheune. Zum Teil gut erhaltene Hofpflasterung und schöne zweiflügelige Toreinfahrt. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |