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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Oberhone
Fachwerkwohnhaus einer zweiseitigen Hofanlage mit einem datierten Sandsteinportal von 1866 in ortsbildprägender Ecklage an der Honer Straße. Das giebelständige zweigeschossige Wohnhaus ist zweiseitig mit Eternitplatten behangen und hat in der traufseitigen Hoffassade lebhaftes Fachwerk des 17. Jh. Auffällig sind die weit ausladenden etwas geschwungenen Dreiviertelstreben und der durchgehende Brüstungsriegel. Der Schwellenkranz ist profiliert und mit genasten Schiffskehlen geziert. Das Wohnhaus hat einen jüngeren Anbau mit massivem EG, traufseitig ist eine Scheune mit größerem jüngeren Anbau angeordnet. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. und städtebaul. Bedeutung als gut erhaltenes Fachwerkgebäude an der Einmündung zur Otto-Seng-Straße (Alte Schulstraße), die zur Kirche führt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |