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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Oberhone
Winkelhofanlage, bestehend aus einem zur Straße giebelständigen repräsentativen zweigeschossigen Wohnhaus in lebhaftem Fachwerkgefüge aus der Mitte des 17. Jh. und einer traufseitigen Doppelscheune aus dem 19. Jh. sowie einer zur Straße hofabgrenzenden schmiedeeisernen Umzäunung mit Sandsteinpfosten. Die malerische Hofanlage, deren Wohnhaus mit Mannfiguren an Bund- und Eckständern sowie im Schwellenkranz mit doppelter Taubandornamentik geziert ist, liegt im Dorfkern in unmittelbarer Nähe der Kirche. Sie hat einen jüngeren Anbau mit angepasstem Fachwerk und eine bemerkenswerte klassizistische Haustür mit Oberlicht. Die Scheune ist im Erdgeschoss zum Teil massiv in Ziegelmauerwerk mit Segmentbögen über Fenster und Türen. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als gut erhaltene Hofanlage im Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |