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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Oberhone
Ehemaliges Einbaus einer Winkelhofanlage an der Einmündung zum Kirchweg in ortsbildprägender Lage. Das giebelständige zweigeschossige Wohnhaus in lebhaftem Fachwerk ist in traufständiger Rähmbauweise mit leichtem Geschossüberstand aus der Mitte des 18.Jh. Es hat gebogene Dreiviertelstreben und thüringisches Leitermotiv und konvergierende Brüstungsstreben sowie genaste Schiffskehlen und eine bemerkenswerte Tür mit Oberlicht. Die Verlängerung des Hauses als Stallgebäude - abgeschrägt mit abgestütztem Dachüberstand auf zwei Kopfbändern - ist zu Wohnungen umgebaut worden. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |