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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Oberhone
Einhaus in giebelständiger Lage als zweigeschossiger traufseitiger Rähmbau des frühen 18. Jh. mit einem jüngeren Stallanbau mit Ladegiebel. Kräftiges Fachwerk mit gebogenen Dreiviertelstreben, die Füllhölzer sind mit Rundstab ausgefüllten Schiffskehlen geziert. Im Erdgeschoss sind Schiebefenster in den Oberlichtern erhalten, an der Tür ist die alte Rundbogentür-Einfassung teilweise erhalten. Das Gebäude ist in schlechtem baulichen Zustand, es hat zum Teil erhaltene Einfriedungen mit schmiedeeisernem Zaun und Sandsteinsockel.
Es ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als ortsbildprägendes Einhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |