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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Oberhone
An einem kleinen Seitenarm der Wehretalstraße gelegener zweigeschossiger Rähmbau des 18. Jh. Der giebelständige Wohnhausbau mit traufseitigem Rähm hat an der Hauseingangsseite einen größeren Dachüberstand, der auf drei Kopfbändern abgestützt ist und einen jüngeren massiven Anbau. Es hat lebhaftes Fachwerk mit Dreiviertelstreben und konvergierende Brüstungsstreben, die Eckständer sind mit Voluten geziert und die Schwelle mit Rundstab gefüllten Schiffskehlen. Der schlichte Fachwerkbau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung. In der Hofanlage Nr. 18 ist ein Backhaus aus dem 19. Jh. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |