Auer Straße 15a - Kirche - Innenraum -
Auer Straße 15a - Kirche - Innenraum -
Auer Straße 15a - Kirche - alter Chorraum -
Auer Straße 15a - Kirche - Sakramentsnische im alten Chorraum -
Auer Straße 15a - Kirche
Auer Straße 15a - Kirche - Detail Spitzbogenfenster -
Auer Straße 15a - Kirche
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Niederdünzebach
  • Auer Straße 15a
Ev. Kirche
Flur: 2
Flurstück: 39

Auf kleiner Anhöhung im Dorf gelegene mittelalterliche Glockenturmanlage aus dem 14. Jh. mit angrenzenden spätgotischen Fünfachtel-Chorabschluss und einem 1556 errichteten Kirchenschiff, das 1823 laut Datierung zu einem schlichten klassizistischen Hallenbau mit schlanken vielsprossigen Rundbogenfenstern, vermutlich durch Johann Friedrich Matthei, umgebaut wurde. An der Nordfassade sind kleine Spitzbogenfenster mit Jahreszahl von 1556 erhalten. Der hölzerne Glockenturmaufbau - einmalig in Hessen - wurde 1721 bei umfangreichen Renovierungsarbeiten aufgesetzt. Bis 1846 war der alte Friedhof um die Kirche gelagert, zu diesem Zeitpunkt wurde er vor das alte Dorf verlegt. Der schlichte Innenraum hat eine einseitige Empore, die eine mittige Auskragung für die dreiflügelige Orgel - mit wenigen barocken Verzierungen - von 1805 hat. Der Sandsteinaltar und das Sandsteintaufbecken sowie die schlichte hölzerne Kanzel sind vor einem Spitzbogen angeordnet, der zum Raum des Glockenturmes führt. Von hier aus geht es zum Chorabschluss, der heute nicht mehr genutzt wird, weil er baufällig ist. Dieser älteste Teil der Kirche, im Kirchenbuch als alte Kapelle genannt, mit schlanken Spitzbogenfenstern und kleiner Spitzbogentür sowie Dienstresten und Sakristeinische ist in das 14. Jh. zu datieren. Zwischen 1890 und 1900 wurde das Gewölbe wegen Baufälligkeit herausgeschlagen. Im Chorraum spätgotische Sakramentnische (nicht an ursprünglicher Stelle) erhalten.

Die Kirche ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als wichtiges Zeugnis des dörflichen Lebens.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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