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Teil der Gesamtanlage:
Historischer Ortskern Niederdünzebach
Kleines zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus in traufständiger Rähmbauweise mit einfachem Fachwerkgefüge. Zum Teil noch mit erhaltenen Schiebefenstern in den Oberlichtern. Das Giebeldreieck ist mit Ziegeln behangen. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Wohnhaus des späten 18. Jh. mit ortsbildprägender Torsituation im Zusammenhang mit dem gegenüberliegenden Wohnhaus Nr. 8.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |