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Teil der Gesamtanlage:
Oberdünzebach, Hauptstraße
Hofanlage bestehend aus einer zur Straße giebelständigen Scheune, die mit Eternitplatten verkleidet und zum Teil erneuert ist, und einem giebelständigen zweigeschossigen Facherkwohnhaus aus der Zeit um 1800 mit leichten Geschossüberständen und einem jüngeren Anbau. Der Rähmbau hat einfaches konstruktives Fachwerk mit Stippputzresten und leicht gebogenen Dreiviertelstreben sowie Eternitschindelbehang im Giebeldreieck. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |