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Teil der Gesamtanlage:
Oberdünzebach, Hauptstraße
Winkelhofanlage bestehend aus einem giebelständigem zweigeschossigen Wohnhaus in lebhaftem Fachwerk aus der Zeit um 1800 und einer Verlängerung des Wohnhauses als Wirtschaftsteil und einer hofabgrenzenden Scheune. Dem Wohnhaus sind giebelseitig Dreifach-Ständer angeordnet und der Giebel ist mit Bieberschwanzziegeln behangen. Die zum Hof traufseitige Schaufassade ist mit thüringischem Leitermotiv und konvergierenden Brüstungsstreben geziert. Der umlaufende Schwellenkranz mit leichtern Geschossüberstand ist profiliert und mit Schiffskehlen sowie einer Inschrift versehen „Johann Conrad Neuticer und Chatarina Elies Zeuch". Das Wohnhaus mit jüngerem massiven Stallanbau mit Fachwerkobergeschoss und traufseitiger Fachwerkscheune sowie einer schmiedeeisernen Toreinfahrt ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als gut erhaltene Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |