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Teil der Gesamtanlage:
Oberdünzebach, Hauptstraße
Winkelhofanlage mit zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1890 auf älterem Sandsteinsockel. Das angebaute Stall-Scheunen-Gebäude ist mit einer reizvollen Altane (Balkon) ausgestattet. Am Hofende ist eine traufseitige Scheune angeordnet. Schöne Hofsituation mit originaler Hofpflasterung. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und architektonischer Bedeutung als gut erhaltene Hofanlage des 19. Jh. mit nach Funktion getrennten Bereichen und einer hier selten vorkommenden Altane Nebengebäudes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |