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Teil der Gesamtanlage:
Oberdünzebach, Hauptstraße
Traufständiges zweigeschossiges Doppelwohnhaus auf massiv erneuertem Erdgeschoss, wobei die Haushälfte Nr. 68 als ein originales Fachwerkobergeschoss der Bauzeit des späten 18. Jh. mit einem jüngeren Zwerchhaus erhalten ist. Das barockisierende Fachwerk ist mit kräftigen geschweiften Brüstungsstreben ausgestattet. Im Zwerchhaus sind einfache konvergierende Brüstungsstreben angeordnet. Die Haushälfte Nr. 70 ist verputzt. Vermutet wird ebenfalls ein barockes Fachwerk. Das Fachwerkobergeschoss ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |