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Teil der Gesamtanlage:
Oberdünzebach, Hauptstraße
Schmales (vier-Gefach-breit) giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus in einfachem konstruktivem Fachwerk aus der Mitte des 18. Jh. Der Rähmbau hat einen jüngeren Anbau des späten 18. Jh. und eine traufständige Scheune mit großem Scheunentor. Bemerkenswert ist die originale Türeinfassung mit dem original erhaltenen Oberlicht. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |