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Teil der Gesamtanlage:
Oberdünzebach, Hauptstraße
Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit lebhaftem Fachwerk - durch Mannfiguren (jüngere Form) an mit Flachschnitzerei verzierten Eckständern - auf hohem Sandsteinsockel. Die Dreiviertelstreben der Mannfiguren sind zum Teil als Pferdefuß ausgebildet. Im Brüstungsbereich sind senkrechte und konvergierende Streben angeordnet. Im umlaufenden Schwellenkranz mit leichtem Geschossüberstand sind genaste Schiffskehlen und Flachschnitzereien sowie eine kaum leserliche Inschrift mit der Datierung von 1767. Kulturdenkmal aufgrund künstl. und geschichtl. Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |