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Kleines einfaches Fachwerkgebäude mit massivem Wandteil und der Datierung 1766. Die ehemalige Schmiede ist wichtiges Zeugnis des bäuerlichen Lebens im 18. Jh. Hier befand sich vermutlich der Dorfangerplatz. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund technischgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als ortsbildprägendes Fachwerkgebäude an der Kreuzung Abteroder Straße/Am alten Anger. Es ist Zeugnis bäuerlichen Lebens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |