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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Eltmannshausen
Traufständiges zweigeschossiges Doppelwohnhaus einer Winkel-Hofanlage aus der Zeit um 1690. Das Erdgeschoss des Fachwerkgebäudes wurde in jüngerer Zeit massiv geändert und mit einem Erkervorbau versehen. Erhalten ist das Obergeschoss in einfachem konstruktiven Fachwerk und kräftigen Schwellenkranz mit doppelter gefüllter Schiffskehlung. Die Giebelfassade (und teilweise Rückfassade) ist mit Eternitplatten verkleidet. Das Obergeschoss ist Kulturdenkmal aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |