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Auf einer Anhöhung gelegenes giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf Hausteinsockel in traufseitiger Rähmkonstruktion mit leichtem Geschossüberstand. Regelmäßiges Fachwerkgefüge mit Dreiviertelverstrebungen (zum Teil gekrümmte Hölzer) an Bund- und Eckständern in einfacher Form des späten 18. Jh. Der kräftige Schwellenkranz ist profiliert und mit genasten Schiffskehlen geziert. Gegenüber dem Wohnhaus ist eine Scheune mit massivem Erdgeschoss (Stall) und regelmäßigem Fachwerkobergeschoss des späten 19. Jh. angeordnet. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |