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Repräsentatives Wohnhaus in städtebaulich bedeutender Ecklage an der Soodener-Straße und der Mühlenstraße. Auf hohem Sandsteinsockel sind zwei Wohngeschosse in Gemenge-Bau (Holz und Massiv) angeordnet. Das im Historismus verputzte Wohnhaus hat einen jüngeren Anbau - in Bauart und Form angepasst. Die Fassadengliederung ist mit symmetrischer Fensteranordnung mit barockisierenden bekrönten Fenstern- in der Giebelfassade und im Anbau- sowie Schmuckrosetten mit Blumendekor und Figuren auf Konsolen aus der Biedermeierzeit und vorgesetzten Balustraden. Bemerkenswert ist das schön geschnitzte Gespärre im Giebel. Über dem Haupteingang im zurückgesetzten Anbau ist eine Altane mit schmiedeeisernem Geländer auf zierlichen Säulen angeordnet. Traufseitig ist ein niedrig gehaltenes Sandsteinportal mit Inschrift „Erweitert durch den Gastwirt Heinrich Schreiber im Jahre 1843". Das Gebäude mit parkähnlich angelegtem Garten ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |