Gesamtanlage Albungen
Gesamtanlage Albungen Kirchstraße mit Anger Blick in nördliche Richtung
Gesamtanlage Albungen Burgstraße
Gesamtanlage Albungen Kirchstraße mit Anger Blick in nördliche Richtung
Gesamtanlage Albungen Kirchstraße Blick in südliche Richtung
Gesamtanlage Albungen Burgstraße
Gesamtanlage Albungen Hardtweg
Gesamtanlage Albungen Burgstraße
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Albungen
  • Gesamtanlage
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.

Die Namensform weist in die ersten Jahrhunderte nach der Zeitenwende und bezeichnet vermutlich den Besitz eines Alwin. Bemerkenswert ist die Lage des Ortes auf einer hochwasserfreien Kiesinsel, denn ein alter Werrerarm, der trockengelegt wurde, ist noch zu erkennen; bei Hochwasser trägt er Wasser und schließt das Dorf ein. Der Werra-Strom war für die Bewohner des Dorfes schon immer von Bedeutung, da hier Zoll von den vorbeifahrenden Schiffen erhoben wurde. Die Gesamtanlage umfasst die fünf wichtigsten Straßenzüge des historischen Dorfkernes. Die Bilsteinstraße mit dem vierseitig umschlossenen Gutshof am ehemaligen Dorfeingang. Die Burgstraße und Kirchstraße mit L- und U-förmigen Hofanlagen mit giebelständigen Wohnhäusern, deren Fachwerk zum Teil mit „Wilder Mannfigur" gestaltet sind, sowie dem davon abgehenden Hardtweg und die Fährgasse. Der Ort ist aus einem Straßendorf entstanden, deutlich zu erkennen durch die historische Bebauung

von Hofanlagen des 17. bis 19. Jh. in der Burg- und Kirchstraße. Die Fährgasse, die die Verbindung zur Burg Fürstenstein darstellt, ist im 13. Jh. erstmalig schriftlich erwähnt worden.

Der Dorfangerplatz (das Musikantenhäuschen ist nicht mehr vorhanden) an der Ecke Fährgasse/Kirchstraße kennzeichnet den eigentlichen Dorfkern.

Die Kirche ist vermutlich im frühen 17. Jh. auf dem Vorgängerplatz der mittelalterlichen Kirche erbaut, sie liegt versteckt hinter den Häusern der Kirchstraße und nimmt somit einen nicht ganz klaren Standort ein. Die Beurteilung der Gesamtanlage mit fast ungestörter Bebauung liegt auf künstlerischer und geschichtlicher Bedeutung.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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