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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Kleines, giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus in einfachem, konstruktiven Fachwerk, zum Teil mit gekrümmten Hölzern für die Dreiviertelverstrebungen und konvergierenden Brüstungsstreben. Traufständige Rähmbauweise mit profiliertem Schwellenkranz aus dem 18. Jh. mit traufständigem Nebengebäude jüngerer Zeit. Geschichtl. und städtebaul. Bedeutung im Zusammenhang mit dem ehemaligen Gutshof als Kulturdenkmal bewertet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |