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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit Anbauten für Stallungen und traufständiger Scheune. Das Fachwerkwohnhaus hat ein Zwerchhaus und lebhaftes Fachwerk mit thüringischem Leitermotiv sowie kräftige, zum Teil gebogene Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern. Schöne Eingangstür mit Oberlicht. Auf der Schwelle ist eine Inschrift vorhanden mit der Datierung von 1751. Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Streckhof mit ungestörtem Wohnhaus des 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |