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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Hofanlage mit einem zweigeschossigen giebelständigen Wohnhaus, mit lebhaftem Fachwerk durch „Mannfiguren" der jüngeren Form an den mit Beschlagwerk gezierten Eckständern. Die Dreiviertelstreben sind gekrümmte Hölzer. Giebelseitig mit angeordneter Wulst im Balken, die vom Ständer zum Eckständer verläuft. Der Balken ist mit einer unleserlichen Inschrift versehen. Traufseitige Erschließung und Inschrift „Menrich und seine Ehefrau Anna Elisabeth Aulgraben haben dieses Haus gebaut den 31. Mai 1770". Der jüngere Anbau mit massivem Erdgeschoss trägt die Datierung von 1841. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis des bäuerlichen Lebens im 18. und 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |