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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Vor dem Knick der Burgstraße befindet sich das traufständige Fachwerkwohnhaus mit lebhaftem Fachwerk. Das Fachwerk ist mit Vorformen der Mannfiguren an Bund- und Eckständern ausgestattet. Auf der Schwelle sind Reste einer Inschrift zu erkennen, geziert ist sie mit Schiffskehlen, im Füllholz sind mit Rundstab gefüllte Schiffskehlen (17. Jh.) vorhanden, eine Datierung von 1650 ist bei der Renovierung 1987 zu Tage gekommen. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als ungestörtes Wohnhaus des 17. Jh. in ortsbildprägender Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |