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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Die Gebäude, ein zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem 17. Jh. mit einem jüngeren Anbau und einer traufständigen Scheune, bilden eine ortsübliche L-förmige Hofanlage. Das Wohnhaus hat lebhaftes Fachwerkgefüge durch „Mannfiguren" der jüngeren Form, wobei die Dreiviertelstreben als Pferdefuss ausgebildet und mit Voluten geziert sind. Die Brüstungsstreben, Wickelhölzer und Füllhölzer sind mit Flachschnitzereien geziert. In der Giebelfassade ist eine wulstartige Profilierung mit Inschrift im Deckenbalken vom Eckständer zu den Bundständern angeordnet. Die Hofanlage ist durch ein Sandsteinportal (z. T. erhalten) zur Strasse abgegrenzt. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer und geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |