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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit dem klaren Fachwerk der Zeit um 1900 und symmetrischer Fensteranordnung. Das Eckhaus zum Tulpenweg ist einmal von diesem aus erschlossen und von der Giebelseite (die mit Eternitplatten behangen ist) von der Kirchstraße her. Das Gebäude nimmt eine Sonderstellung ein, da es an der sonst giebelständig bebauten Straßenseite außer dem kleinen Schulhaus eine traufständige Stellung hat. Es ist Kulturdenkmal aufgrund wissenschaftl. und geschichtl. Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |