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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Die Hofanlage bildet sich aus einem giebelständigem zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus des frühen 17. Jh. mit einem massiven jüngeren Anbau, einer traufständigen Scheune mit zwei großen Toreinfahrten und einem giebelständigen Stall-Scheunengebäude mit massivem Untergeschoss sowie einem davor gelagerten ebenfalls giebelständigen Backhaus. Das Wohnhaus hat lebhaftes Fachwerkgefüge durch „Wilde Mannfiguren" an Bund- und Eckständern. Das Gebäude ruht auf einem Hausteinsockel. Die gut erhaltene Hofanlage mit ortsbildprägendem Charakter ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als Zeugnis des bäuerlichen Lebens mit ablesbarer Entwicklung vom 17. bis ins 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |