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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Das giebelständige zweigeschossige Wohnhaus aus der 1. Hälfte des 18. Jh. mit jüngerem Anbau, der zum Teil massiv ist, hat ein gleichmäßiges gut erhaltenes Fachwerk mit thüringischem Leitermotiv an der Traufhofseite. Die Schwelle ist mit genasten Schiffskehlen geziert. Auch bei diesem Gebäude ist an der Giebelfassade der Deckenbalken mit einer wulstartigen Profilierung von Eckständer zu Bundständer geziert. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer und geschichtlicher Bedeutung als gut erhaltener Streckhof mit abschließender traufständiger Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |