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Zwischen den Häusern Nr. 11 und 15 der Kirchstraße führt ein kleiner Weg zur Kirche. Der kleine massive Saalbau - wohl aus dem frühen 17. Jh. - auf vermutlich dem Vorgängerplatz der schon im Mittelalter erwähnten Kirche. 1593 wurde die Albunger Kirche selbständige Pfarrei mit der Filiale Hitzerode. Die Kirche ist mit einer zweiseitigen Empore ausgestattet, die die Jahreszahlen Anno 1621 und 1695 sowie „Renoviert 1890" beinhalten. Bemerkenswert sind zwei Wappen derer von Diede, die in die Brüstungsfelder der Emporen eingearbeitet sind. Sie bestätigen die herrschende Position der Adelsfamilie in Albungen ebenso die an der westlichen Außenwand befestigten Grabsteine mit in Stein gehauener Figur, die einen von Diede darstellt, zur Erinnerung an die Familie von Diede, die die Burg zum Fürstenstein oberhalb Albungens von 1436 bis 1806 in ihrem Besitz hatte. Als Erinnerung ein Epitaph des Elias Thon, der 40 Jahre Verwalter der Burg Fürstenstein war, gewidmet von den von Diede's. Die weiteren Brüstungsfelder der Emporen sind mit blumenartiger Malerei geziert. Die Stützen sind mit Winkelhölzern und reichhaltigem Schnitzwerk sowie mit geschuppten Schiffskehlen in besonderer Art verziert (in Allendorf auch vorhandene Verzierung). Die Pfarrei gehörte von der Selbständigkeit her zu Kleinvach und stand unter dem Dekanat Allendorf des Archiediakonats Heiligenstein - vielleicht sind hier Verbindungen zu Allendorf vorhanden gewesen -. Das Gestühl, der Sandsteinaltar und die geschnitzte Holzkanzel sind schlicht gehalten. Der verputzte Hallenbau mit sichtbarer Eckquaderung hat einen barocken Haubendachreiter über dem Altar, der zweimal gebrochen und mit Schieferplatten verkleidet ist. In der Glockenstube befinden sich lt. Dehio frühromanische Bronzeglocken. Schön sind die zwei kleinen Spitzbogenfenster über der Tür und das dreibahnige Fenster mit Rundbogeneinfassung über dem Altar, welches mit bildhafter Mosaikverglasung ein Schmuckwerk der Kirche darstellt. Die Kirche ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als Zeugnis des bäuerlichen Lebens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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