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Zweigeschossiges giebelständiges Einhaus aus der Mitte des 17. Jh. mit massiv erneuertem EG. Der kräftige Schwellenkranz mit traufseitigem Geschossüberstand ist mit doppelter Schiffskehlung geziert und mit „1650" datiert. Einfaches konstruktives Fachwerk mit dreiviertel Streben an Eckständern und konvergierenden Brüstungsstreben an Bundständern. Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. und typologischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |