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An der Einmündung der alten Landstraße (Nürnberger Landstraße) auf die Soodener Straße ist ein steinerner halbkreisförmiger Quellenlass - der gesegnete Brunnen. Der Quellenlass fließt in einen evtl. mittelalterlichen Steintrog und ist mit einem in jüngerer Zeit vermutl. um 1824 gestalteten Platz -sowie eine Stützmauer - mit Lindenbepflanzung umgeben.
Die Quelle liegt am Grenzpunkt dreier Gemarkungen Albungen, Niederhone und Wellingerode und fließt unterirdisch weiter, deren ehem. Verlauf die Grenze zwischen den Gemarkungen Niederhone und Albungen darstellte.
Der gesegnete Brunnen ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. und wissenschaftlicher Bedeutung als Zeugnis von Raststätten im vorigen Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |