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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Bescheidenes Fachwerkwohnhaus aus dem ersten Drittel des 18. Jhs. mit klar aufgebauten Gerüstsystem ohne ausgebildete Strebefiguren. Den Bereich des Geschossüberstandes hebt als bemerkenswerte Schmuckform an Füllhölzern und der Schwelle ein dicker Taustab hervor. Das Zwerchhaus des Gebäudes nimmt nahezu die gesamte Dachbreite ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |