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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Bockenheim
  • Gesamtanlage 147
Gesamtanlage

Hausgruppe am Aufeinandertreffen von Gräfstraße und Leipziger Straße. Während Gräfstraße 91 in seinen Grundzügen noch einen spätklassizistischen Haustyp repräsentiert, stehen die geschlossen folgenden Bauten 89 und 87 für die großstädtische Verdichtung der Zeit um 1900, gestaltet in den Bauformen der Neurenaissance. Die Hausgruppe verleiht der Bockenheimer Warte eine räumliche Fassung. Zusammen mit der Warte verdeutlicht sie die historische Wegebeziehung zwischen der Stadt Frankfurt und dem früheren Dorf Bockenheim sowie dessen sukzessive Verstädterung ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Die Wohn- und Geschäftshäuser bilden eine kleine Gesamtanlage aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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