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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Ostend
  • Ostendstraße 35
Uhlandschule
Flur: 165
Flurstück: 2/1

Die Uhlandschule wurde zwischen 1892 und 1895 durch die Frankfurter Schulbau-Deputation erbaut. Durch den rasanten Bevölkerungsanstieg in den Arbeitervierteln des Ostends wurde der Schulbau notwendig. Namensgeber war der Dichter Ludwig Uhland (1787-1862). Als Vorbild für den Neubau diente die Schule in der Schönstraße.

Die helle Putzfassade des achsensymmetrischen viergeschossigen Gebäudes auf längsrechteckigem Grundriss wird von Gesimsen sowie Tür- und Fensterrahmen aus Rotsandstein gegliedert. Die Hauptfassade im Norden mit ihren flachen Seitenrisaliten mit je vier Fensterachsen wird durch drei zweiteilige Fensterachsen über dem schlichten Korbbogen des Hauptportals betont. Die Fensteröffnungen sind teilweise mit unterschiedlichen Verdachungen versehen. Das prägendste Element der schlichten Fassade ist der Blendokulus im mezzaninartigen Drempel, über dem sich das Kranzgesims verkröpft. Auf der Südseite wird die Fassade mittig durch einen tiefen schlitzartigen Rücksprung geteilt, der die Trennung zwischen Jungen- und Mädchentrakt widerspiegelt. Dort finden sich auch Nebenportale der beiden Treppenhäuser. Bauzeitlich erhalten sind in der nicht kriegszerstörten Schule die Treppen mit ihren Handläufen, die Fassaden und der Dachstuhl. Das Schulgebäude steht als Solitär auf dem hinterhofartig gestalteten Gelände.

Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung sowie aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.

Literatur:

Denkmalamt der Stadt Frankfurt (Hg.): Denkmalpflege in Frankfurt am Main (Bd. 5). Sanierungs- und Restaurierungsprojekte 2017-2019, Frankfurt 2021, S. 52-53


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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