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Das Bodenroder Schulhaus geht auf eine Gründung der Hessen-Butzbacher Landgräfin Anna-Elisabeth in der 2. Hälfte des 17. Jhs. zurück. Die heutige Gestalt des Baus beruht auf einer Erweiterung von 1832. Damals wurde im Erdgeschoss ein größerer Schulsaal und im Obergeschoss eine Lehrerwohnung eingerichtet. Der ursprünglich im Obergeschoss befindliche Schulraum wurde zu einem neuen Betsaal umgenutzt. Bis zum Bau einer neuen Kirche 1964 erhielt sich die Bestimmung des Betsaals. Das dominant in Ortsmitte gelegene Gebäude dient gegenwärtig reinen Wohnzwecken. Der längliche, zweigeschossige Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach und mittigem Glockendachreiter ist verputzt. Aus geschichtlichen und aufgrund der Lage im Ort auch aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |