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Teil der Gesamtanlage:
Bodenrod
Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude einer dreiseitigen Hofanlage, die selbst eine kleine Gesamtanlage im Bodenroder Ortskern darstellt. Das Fachwerk des Wohngebäudes ist verputzt, in seinem Gefüge offensichtlich nicht gestört. Die Gesamtproportionen des Baus lassen eine Entstehungszeit noch im 17. Jh. vermuten. Das Gebäude repräsentiert die älteste erhaltene Bauphase im Ortskern von Bodenrod und ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |