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Zweigeschossiges Wohngebäude, das für die Stadterweiterung um 1900 unmittelbar südlich des Stadtkerns von Butzbach charakteristisch ist; die Bahnhofstraße und ihre Verlängerung östlich der Weiseler Straße, die Bismarckstraße, verhalten sich zusammen wie eine Tangente zum Oval des alten Stadtgrundrisses. Das über einem Natursteinsockel mit Blendziegeln und Werksteingliederung errichtete Gebäude, insgesamt an Formen der Neorenaissance orientiert, nimmt eine Ecklage ein und akzentuiert diese Tatsache durch einen diagonal gestellten Erker, der von einer zwiebelförmigen Haube bekrönt wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |