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Teil der Gesamtanlage:
Griedel
Dreiseitig umbaute Hofanlage, die durch das überdachte Hoftor vollkommen von der Straße abgeschlossen ist; das Tor wird von dem zweigeschossigen giebelständigen Wohngebäude und einem eingeschossigen, ebenfalls giebelständigen Nebengebäude flankiert. Beide Bauten sind in Fachwerk errichtet. Die den Hof rückwärtig abschließende Scheune ist 1896 datiert. Zu diesem Zeitpunkt vielleicht auch die Freigespärre an den Giebelseiten der beiden vermutlich älteren und zur Straße gerichteten Gebäude ergänzt. Die gesamte Hofanlage ist aufgrund ihres geschlossenen Erscheinungsbildes als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |